Preise - Klinisch-psychologische Behandlung (Kostenzuschuss möglich **)
Klinisch-psychologische Behandlung, Einzelsetting 50 min.....................................120.-
Supervision für Klinische und GesundheitspsychologInnen (auch in Ausbildung),
pädagogische Fachpersonen, Einzelsetting 50 min ................................................120.-
Supervision im Gruppensetting mit den Schwerpunkten Autismus, ADHS, Diagnostik für Klinische PsychologInnen, pädagogische Fachkräfte, therapeutische Berufe,.... auf Anfrage möglich. Bitte senden Sie mir eine Mail mit ihrem Anliegen, um ein passendes Angebot für Sie zu erstellen. Einen Überblick über meine thematischen Angebote in diesem Bereich finden Sie hier.
Klinisch-psychologische Diagnostik:
Eine Einheit dauert 50 Minuten.
Es finden keine Doppelstunden statt, ausgenommen einer erforderlichen Doppeleinheit bei ADHS-Testungen ab dem 12. Lebensjahr und auf Wunsch bei klinisch-psychologischer Diagnostik von Teilleistungsstörungen - mögliche Kombination: IQ-Test und störungsspezifische Testverfahren in einer Doppeleinheit. Bitte beachten Sie aber bei Doppelstunden bei Legasthenie/Dyskalkulie, , dass es sich um eine hohe konzentrative Anforderung handelt und eine aufrechte, stabile Konzentrationsleistung für eine valide, aussagekräftige Diagnostik wichtig ist.
Nachstehend finden Sie eine Kostenübersicht sowie der zu erwartende Zeitaufwand der jeweiligen Fragestellungen (Zuweisung-/Verdachtsdiagnosen).
Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.
Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik bei Erwachsenen finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen meiner Tätigkeit als Wahlpsychologin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bei Vorliegen einer Überweisung und eine krankheitswertigen Störung ("ICD-10 F-Diagnose") eine Teilrefundierung durch Ihre Krankenkassa zu erhalten.
Die Befundbesprechung (max. 25 min) findet ausschließlich online via Zoom statt.
Diese dient der Übermittlung der Diagnose und entsprechender Interventionsmöglichkeiten. Für Fragen, die über die Befundbesprechung hinaus gehen, vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin.
Anmerkung zur Befunderstellung und -übermittlung nach erfolgter klinisch-psychologischer Diagnostik:
Den ausführlichen schriftlichen Befund erhalten Sie nach der Befundbesprechung innerhalb von 4-6 Wochen zugesandt. Einen Kurzbrief (Untersuchungsdatum, Vorstellungsgrund, Diagnose) erhalten Sie bei Bedarf(zur Vorlage in Schulen,....) nach der Online-Besprechung verschlüsselt per Mail.
Der Termin ist nach erfolgter Online-Befundbesprechung zahlbar, die Befundübermittlung erfolgt ausnahmslos erst nach vollständiger Zahlungseingang der vorangegangenen Honorarnoten der Diagnostikeinheiten UND der Befundbesprechung.
Die Kosten der Befunderstrellung betragen 220.- und umfassen die Befundbesprechung via Zoom, (optional), den Zeitaufwand für die Auswertung sämtlicher Testverfahren sowie die Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Befunds.
Schwerpunkt Diagnostik - Autismus-Spektrum-Störungen und AD(H)S für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeder Altersstufe, auch auf englischer Sprache möglich.
Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin bekanntzugeben, um nicht in Rechnung gestellt werden zu müssen. Hierbei reicht eine SMS-Verständigung, Mail oder Nachricht auf der Mailbox. Andernfalls muss der nicht eingehaltene Termin zur Gänze verrechnet werden.
(Stand Mai 2026)
**Kostenzuschuss für klinisch- psychologische Therapie/ Behandlung durch die Krankenkassen möglich:
Seit 1.1.2024 ist Klinisch-psychologische Behandlung im ASVG aufgenommen und es kann eine Teilrefundierung in Höhe eines seitens der Krankenkassen festgesetzten Kostenzuschusses beantragt werden. Dieser ist unterschiedlich (je nach Krankenkasse).
Voraussetzung ist hierfür eine Zuweisung durch einen Kinder- Haus- oder Facharzt spätestens vor dem 2. Termin mit der Bestätigung über das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung und der Notwendigkeit der weiteren klinisch-psychologischen Behandlung (ICD -10 "F-Diagnose"). Nach der 10 . Einheit muss im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Bitte achten Sie vorab auf die Richtigkeit des Formulars - "Klinisch-psychologische Behandlung" - Zuweisungen zur Psychotherapie werden nicht anerkannt.
(Stand Mai 2024).
Verschwiegenheitspflicht
Gemäß § 37 Psychologengesetz 2013 bin ich als Klinische und Gesundheitspsychologin zur absoluten Verschwiegenheit über alle meine in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet. Nähere Informationen bzgl. der Verschwiegenheitspflicht sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ("Informationen betreffend Verschwiegenheitspflicht“ , Stand April 2017) zu finden.